Eine Fahrradfahrerin fährt auf dem Radstreifen neben einem Streifenwagen der Polizei Bielefeld.
Sicheres Fahrradfahren
Tipps und Tricks für Fahrradfahrende und andere Verkehrsteilnehmende
Wenn ich nur in der Radfahrsaison radle, worauf sollte ich achten? Wie bereite ich mein Fahrrad richtig vor? Was ist ein Schutzstreifen? Wie hoch fallen Bußgelder aus?
Wir beantworten Fragen und geben Tipps und Tricks.
Dunja Winkler / Dominik Schröder

Start in die Radfahrsaison

Jetzt ist es wieder soweit, der Frühling hat meteorologisch angefangen - die Sonne scheint, das Wetter wird besser. Das bedeutet auch meist, dass die Drahtesel wieder hervorgeholt werden. Man könnte sagen, die "Radfahrsaison" beginnt.

Für einen guten Start in die Radfahrsaison und für Ihre Sicherheit können Sie einiges tun.

Falls Sie Ihr Fahrrad oder Pedelec über den Winter stehen gelassen haben, gönnen Sie diesem einen Sicherheitscheck:

Ist Ihr Fahrrad noch verkehrssicher?

Funktionieren die Bremsen? Funktioniert das Licht? Sind die Reifen unbeschädigt, stimmt der Luftdruck? Sind alle Verschraubungen fest? Und beim Pedelec: Ist alles rund um den Antrieb in Ordnung? Allgemein: Ist mein Fahrrad verkehrssicher?

Ist Ihr Fahrrad in Ordnung? Prima, aber wie sieht es mit Ihrer Fahr-Fitness aus?

Wenn Sie längere Zeit kein Fahrrad / Pedelec gefahren sind, machen Sie sich wieder vertraut, z.B. mit den Fahreigenschaften und dem Bremsverhalten des Rades. Wie klappt das Kurvenfahren? Wie reagieren die Bremsen?

Probieren Sie es auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen aus, bevor Sie in den dichten Straßenverkehr starten.

Fahrradhelm

Durch Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die mit einem Pkw zusammengestoßen sind oder Verkehrsunfälle zwischen zwei Radfahrenden kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen bei den Radfahrenden. Wenn diese sicherheitsbewusst einen Helm tragen, können Kopfverletzungen verhindert werden. Die Helme werden nach den Zusammenstößen zerstört, der Kopf bleibt aber unverletzt.

Dies macht deutlich, wie wichtig das Tragen eines Fahrradhelms ist. Radfahrende haben keine Knautschzone. Deshalb ist es wichtig, sich so gut wie möglich vor Verletzungen zu schützen.

Ein Fahrradhelm verhindert keine Unfälle, aber durch Tragen eines Helms lässt sich das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringern.

Damit der Fahrradhelm seine Schutzfunktion entfalten kann, beachten Sie bitte folgendes: 

  • Der Helm sollte gut angepasst sein, er muss Stirn, Schläfen und Hinterkopf schützen.
  • Der Helm sollte möglichst leicht sein (ca. 350 g).
  • Der Helm muss ein Prüfzeichen haben (GS-TÜV, CE, DIN).
  • Der Helm sollte vor dem Kauf anprobiert werden.
  • Hat der Helm bei einem Sturz seine Aufgabe erfüllt, muss er in jedem Fall ersetzt werden.
  • Der Helm sollte nach fünf Jahren ersetzt werden.
Schulterblick
Darum sollten Sie beim Abbiegen aufmerksam sein

Falsches Abbiegen und Wenden ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle.

Beim Fahrstreifenwechsel, Überholen und Abbiegen helfen Spiegel nur bedingt weiter.

Der Schulterblick ist erforderlich, um die Gesamtsituation zu erfassen.

Gerade Radfahrende sind hier besonders gefährdet. Autofahrer vergessen beim Abbiegen oft den Schulterblick oder können aufgrund von Sichtbehinderungen den neben ihnen geradeausfahrenden Radfahrenden nicht erkennen. Als besonders gefährlich hat sich der Konflikt durch rechtsabbiegende Autofahrer herausgestellt.

Selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten kann es bei einem Unfall zu schwersten Verletzungen bei Radfahrenden kommen.

Wenden Sie als Autofahrer den Schulterblick konsequent an. Besonders aufmerksam sollten Sie bei unübersichtlichen Situationen sein. Unterschätzen Sie nicht die Geschwindigkeit von Radfahrern, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Pedelec-Fahrern.

Schauen Sie in den Innen- und Außenspiegel bevor Sie abbiegen, blinken Sie und schauen über die Schulter, um sich und parallelfahrende Radfahrende zu schützen.

Radfahrende können durch eine aufmerksame Fahrweise an Einmündungen und Kreuzungen ihre Sicherheit erhöhen, ggfls. sollten Sie auf Ihren Vorrang verzichten.

Das Fahren auf der richtigen Fahrbahnseite sollte dabei selbstverständlich sein.

Der Schulterblick verhindert Verkehrsunfälle, schafft Sicherheit und schützt alle Verkehrsteilnehmer, auch Sie!

Seitenabstand
Darum sollten Sie 1,5 m Abstand beim Überholen von Radfahrenden halten

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten ist (§5, Abs. 4 StVO, Verstoß 30 €)

Durch das Unterschreiten des Mindestabstandes können Radfahrende die Kontrolle über ihr Rad verlieren und so in gefährliche Situationen geraten. (Das Halten der Spur ist nicht mehr möglich.)

Kann der Mindestabstand während des Überholens nicht eingehalten werden, darf der Pkw-oder Lkw-Fahrende nicht überholen (Übrigens: Außerorts gilt ein Mindestabstand von 2,00 m)

Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende! Radfahren – aber wo?

Radfahrende müssen grundsätzlich Rechts fahren. Dabei haben sie die Fahrbahn zu benutzen.

Nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ältere Radfahrende dürfen den Gehweg nur benutzen, wenn er durch Verkehrszeichen freigegeben ist.

Wenn an Radwegen (in Fahrtrichtung) die blauen „Gebotszeichen“ aufgestellt sind, müssen Radfahrende die Radverkehrsführung nutzen.

Radwege dürfen nur dann in Fahrtrichtung links befahren werden, wenn diese für Radfahrende freigegeben oder als benutzungspflichtig ausgewiesen sind.

Ein Radweg ohne Beschilderung muss nicht befahren werden. Radfahrende können selbst entscheiden, ob sie den Radweg nutzen oder auf der Fahrbahn fahren wollen.

Wenn Radfahrende Radwege verbotener Weise in Gegenrichtung benutzen, ist dies gefährlich und häufig Ursache für einen Unfall. Autofahrer rechnen nicht damit, dass Radfahrende Radwege in unzulässiger Richtung befahren.

Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende!

Schutz- und Radfahrstreifen
Darum sollten Sie als Autofahrer den Schutzstreifen freihalten

Die gestrichelte Linie markiert den Schutzstreifen für Radfahrende.

Kraftfahrzeuge dürfen die Linie nur bei Bedarf überfahren.

Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen ist auf dem Schutzstreifen verboten. Dies gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter) im Sinne der eKFV, diese dürfen auf Schutzstreifen halten.

Radfahrende werden durch das Halten und Parken behindert. Wenn diese um die haltenden und parkenden Fahrzeuge herum fahren müssen, werden sie gefährlichen Situationen ausgesetzt. Unfälle wären die Folge.

Der Radfahrstreifen wird durch eine durchgehende Linie markiert. Hier dürfen nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge fahren. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Straßenteil nicht nutzen. Es besteht eine Benutzungspflicht für die Rad- und Elektrokleinstfahrzeugfahrenden durch das „Radweg-Zeichen“. Das Halten und Parken auf Radwegen / Radfahrstreifen ist verboten, damit gefährliche Ausweichsituationen für die Zweiradfahrenden vermieden werden.

Übrigens: Wenn Radfahrende den Schutz- oder Radfahrstreifen benutzen, muss der Pkw- oder Lkw-Fahrende auch hier mindestens 1,5 m Abstand zum Radfahrenden beim Überholen einhalten.

Bußgelder
Verstöße von Radfahrenden   Ohne Behinderung oder Gefährdung Mobiltelefon während der Fahrt genutzt 55 € Fahren mit Kopfhörern 10 €

Schutzstreifenmarkierung (Rechtsfahrgebot) nicht beachtet

15 € Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren 20 € Benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt  20 € Unzulässig Gehweg befahren 25 € Ohne vorheriges Handzeichen abgebogen  10 € Rotlicht missachtet  60 €/1 Punkt

 

Verstöße gegenüber Radfahrenden

Abbiegen ohne ein entgegenkommendes / in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durchfahren zu lassen (auch Verstoß von Radfahrenden)

40 € Abbiegen ohne Schulterblick   10 €

Abbiegen ohne den entgegenkommenden / in gleicher Fahrtrichtung weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen

mit Gefährdung mit Unfall 140 € / 1 Punkt /
1 Monat Fahrverbot 170 € / 1 Punkt /
1 Monat Fahrverbot

 

Halten auf dem Radweg ohne Behinderung mit Behinderung 50 € 55 €

 

Parken auf dem Radweg   ohne Behinderung mit Behinderung 55 € 70 € / 1 Punkt

 

Parken auf dem Radweg länger als eine Stunde                                                                                         ohne Behinderung mit Behinderung 70 € / 1 Punkt 80 € / 1 Punkt

Die Polizei Bielefeld wünscht allen Saison- und Ganzjahresradelden schönes und sicheres Fahrradfahren!

Wir appellieren an die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden.

Video

Start der Fahrrad Saison

01:30 Caroline Steffen

Endlich ist der Frühling da und die Fahrrad-Saison beginnt! 🌷🚲 Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Fahrrad für die erste Ausfahrt bereit machen.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110