Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Fahrrad Schutzstreifen

Fahrrad Schutzstreifen
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Fahrrad Schutzstreifen

Die gestrichelte Linie markiert den Schutzstreifen für Radfahrende. Kraftfahrzeuge dürfen die Linie nur bei Bedarf überfahren. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist auf dem Schutzstreifen verboten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110