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Fahrrad Verkehrszeichen 237

Fahrrad Verkehrszeichen 237
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Fahrrad Verkehrszeichen 237

Wenn an Radwegen (in Fahrtrichtung) die blauen „Gebotszeichen“ aufgestellt sind, müssen Radfahrende die Radverkehrsführung nutzen. Radwege dürfen nur dann in Fahrtrichtung links befahren werden, wenn diese für Radfahrende freigegeben oder als benutzungspflichtig ausgewiesen sind.

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