Bundesrepublik Deutschland
Bild
Fahrrad Verkehrszeichen 241-30
Wenn an Radwegen (in Fahrtrichtung) die blauen „Gebotszeichen“ aufgestellt sind, müssen Radfahrende die Radverkehrsführung nutzen. Radwege dürfen nur dann in Fahrtrichtung links befahren werden, wenn diese für Radfahrende freigegeben oder als benutzungspflichtig ausgewiesen sind.