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Asservate Waffen
Waffenrecht
Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Formulare bezüglich der Erteilung von Erlaubnissen nach dem Waffengesetz aufzurufen.

Zur Zeit ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt.
Anfragen können weiterhin per E-Mail eingereicht werden.

 

Die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Waffengesetz setzt einen Antrag voraus. Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Waffengesetz ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht, sobald der Antrag bei der Polizei eingegangen ist.

Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen kann Ihr Anliegen in der Regel nicht sofort und abschließend bearbeitet werden (z.B. Eintragung Waffenerwerb, Voreintrag, Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, etc.). Es empfiehlt sich daher, Anträge bzw. vorgeschriebene Anzeigen schriftlich zu übersenden. Nach durchgeführter Überprüfung werden Sie dann informiert.

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