Waffenrecht

Asservate Waffen
Waffenrecht
Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Formulare bezüglich der Erteilung von Erlaubnissen nach dem Waffengesetz aufzurufen.

Die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Waffengesetz setzt einen Antrag voraus. Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite. 

Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Waffengesetz ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht, sobald der Antrag bei der Polizei eingegangen ist. Die Kostenpflicht entsteht auch bei der Rücknahme von Anträgen.

Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen kann Ihr Anliegen in der Regel nicht sofort und abschließend bearbeitet werden (z.B. Eintragung Waffenerwerb, Voreintrag, Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, etc.). Es empfiehlt sich daher, Anträge bzw. vorgeschriebene Anzeigen schriftlich zu übersenden. Nach durchgeführter Überprüfung werden Sie dann informiert.

 

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie einen Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins stellen, so erklären Sie sich damit einverstanden, dass dieser mit der Auflage gem. §9 Abs. 2 Waffengesetz verbunden wird, Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen in der Öffentlichkeit nur auf eine Weise zu führen, welche von anderen Personen nicht wahrgenommen werden kann (verdecktes Führen).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110