Fahrrad Verkehrszeichen 240

Fahrrad Verkehrszeichen 240
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Fahrrad Verkehrszeichen 240

Radfahrende müssen grundsätzlich Rechts fahren. Dabei haben sie die Fahrbahn zu benutzen.Nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ältere Radfahrende dürfen den Gehweg nur benutzen, wenn er durch dieses Verkehrszeichen freigegeben ist. Wenn an Radwegen (in Fahrtrichtung) die blauen „Gebotszeichen“ aufgestellt sind, müssen Radfahrende die Radverkehrsführung nutzen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110