An zwei PKW mit Anhängern und fünf LKW verzeichneten die Beamten Verstöße gegen die Ladungssicherung; sechs LKW, drei PKW und vier PKW mit Anhänger waren überladen. An zwei PKW und drei LKW wies der technische Zustand Mängel auf. Erfreulich war, dass die Beamten bei den Kontrollen keine Verstöße gegen die Sicherungspflichten von Kindern in Fahrzeugen feststellten.
An der Rastanlage Lipperland-Süd wurde am 26.06.2020, gegen 14 Uhr, ein 41-jähriger Fahrer mit einem Mercedes Sprinter und Anhänger angehalten und kontrolliert. Der mit einem Mercedes Vito beladene Anhänger wurde gewogen. Dabei wurde eine Überladung des Anhängers um 20 Prozent festgestellt und die Auflaufbremse des Anhängers war ohne Funktion. Der Fahrer führte weder einen Nachweis über geleistete Fahrtzeiten mit, noch war das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet. Das Fahrzeug wurde einem Sachverständigen zur Begutachtung vorgeführt, der in einem Kurzgutachten die Verkehrsunsicherheit des Anhängers bestätigte. Gegen den Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350,- Euro, gegen den Halter in Höhe von 2000,- Euro erhoben. Es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen 14.30 Uhr wurde an derselben Rastanlage ein Klein-LKW Mercedes Sprinter mit Anhänger kontrolliert, der mit insgesamt drei PKW beladen war. Die Beamten stellten fest, dass der 29-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug-Gespann war. Die Wägung ergab, dass der mit einem PKW Opel Insignia beladene Sprinter um 27,1 Prozent (950 KG) überladen war. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350,- Euro und eine Verkehrsstrafanzeige waren die Folge. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt.
An der Rastanlage Biggenkopf-Süd wurde ein Kleintransporter mit einem ungesicherten Pferdeanhänger auf der Ladefläche kontrolliert. Beim Einfahren in die Kontrollstelle rollte der Pferdeanhänger auf der Ladefläche vor und zurück. Der Fahrer bekam eine Lehrstunde in Sachen Ladungssicherung, zahlte eine Sicherheitsleistung und erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Als die Ladung ordnungsgemäß gesichert war, konnte er seine Fahrt fortsetzen.