Das Ziel der Polizei Bielefeld ist es, durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und der Verkehrsunfallprävention zur Reduzierung der Anzahl von getöteten und schwerverletzten Rad Fahrenden beizutragen und alle Verkehrsteilnehmenden für die besonderen Anforderungen rund um den Radverkehr zu sensibilisieren.
Im Jahr 2020 wurden in Bielefeld 2 Rad Fahrende bei Verkehrsunfällen getötet, 63 schwerverletzt und 286 leichtverletzt. Insgesamt sank die Anzahl der verunglückten Rad Fahrenden in Bielefeld im Vergleich zum Vorjahr um 4,1%. Die Anzahl der verunglückten Pedelec-Fahrenden stieg um 12 Verunglückte auf 64. Der seit 2017 anhaltende Trend zu mehr verunglückten Pedelec-Fahrerenden hielt damit auch im Jahr 2020 an.
Die Bielefelder Polizei führt heute im Stadtgebiet verstärkte Verkehrskontrollen durch und bietet online Beratung zur Verkehrsunfallprävention an.
Nimm mich wahr! – Eine gute Erkennbarkeit von Rad Fahrenden und Pedelec Fahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein. Tragen Sie helle und reflektierende Kleidung!
Die rote Ampel gilt für alle! und/oder Bei Rot gilt Stopp! – Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad/Pedelec unterwegs ist. Das gilt auch bei der Fußgängersicherheit.
Fokus auf den Verkehr! – Ob im Kraftfahrzeug, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko.
Mit klarem Kopf auf Spur! – Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar.
Schutzzonen achten! – Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Rad Fahrende nicht gefährdet werden können.
Vorsicht beim Richtungswechsel! – Umsicht und Rücksicht sind buchstäblich zu verstehen, wenn es darum geht, gefahrlos abzubiegen. Abbiegen nach links verlangt von Rad Fahrenden besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt insbesondere der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Rad Fahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen!
Gleiches Recht für alle! – Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fahrradfahrer haben keinen Gurtschutz und keine Knautschzone!
Behinderungen vermeiden! - Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden frei bleiben. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu.
Überholen nur mit Abstand! – Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Rad Fahrende nie ausgeschlossen. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein - 1,50 m innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften.
Schützen Sie Ihren Kopf! - Das Tragen eines Fahrradhelmes verhindert keine Unfälle, aber mindert die Unfallfolgen! Daher ein Appell an alle Rad Fahrende: Tragen Sie einen Helm!
Machen Sie Rad- und Pedelctrainings - Kein vernünftiger Mensch fährt Auto ohne Training. Nehmen Sie an Rad- oder Pedelectrainings teil. Diese werden von verschiedenen Trägern wie bspw. den Verkehrswachten angeboten.
Fahren Sie vorausschauend und halten Sie sich an die Verkehrsregeln! Die Polizei NRW kontrolliert das Verhalten von und zum Nachteil von Rad Fahrenden. Unbelehrbare werden mit einer konsequenten Verfolgung rechnen müssen.