Zweite gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu: Gefährliche Körperverletzung im Rahmen einer Häuslichen Gewalt in Schloß-Holte-Stukenbrock

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Zweite gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu: Gefährliche Körperverletzung im Rahmen einer Häuslichen Gewalt in Schloß-Holte-Stukenbrock
Bielefeld / Gütersloh / Schloß Holte-Stukenbrock - Wie berichtet, wurde am Sonntag, den 21.04.2024, eine junge Frau von ihrem Freund schwer verletzt. Ein Haftrichter erließ nun einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann.
PLZ
33758
Polizei Bielefeld
Caroline Steffen

Nach bisherigen Erkenntnissen verletzte der 28-Jährige seine ebenfalls 28-jährige schwangere Freundin mit dem Stich eines Messers in den Unterleib. Das Kind trug nach jetzigem Stand keine Verletzungen davon. Der 28-Jährige wurde am Montag, den 22.04.2024, festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichtes Bielefeld vorgeführt. Der Haftrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem, besonders schwerem Schwangerschaftsabbruch.

Link zur ersten Pressemitteilung zur MK Vogel: https://bielefeld.polizei.nrw/presse/gemeinsame-pressemeldung-der-staatsanwaltschaft-bielefeld-und-des-polizeipraesidiums-bielefeld-zu-gefaehrliche-koerperverletzung-im-rahmen-einer-haeuslichen-gewalt-in-schloss-holte-stukenbrock

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110