Der 14-Jährige und zwei 15-Jährige werden am Freitag, 27.10.2023, dem Haftrichter vorgeführt.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um eine zufällige Begegnung der Tatverdächtigen mit ihrem späteren Opfer. Den Ermittlern liegt Videomaterial der Tat vor, das vermutlich von einem der Tatverdächtigen angefertigt und verbreitet wurde.
Die Polizei appelliert dringend, das Video nicht weiter zu verbreiten. Die Verbreitung des Videomaterials kann eine Straftat darstellen und wird verfolgt.
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