Nach Eintreffen der hinzugerufenen Herforder Polizeibeamten soll der Mann mit einem sichelförmigen Küchenmesser vor das Wohnhaus getreten sein und sich dort zunächst selbst Verletzungen mit dem Messer beigebracht haben. Sodann sei er mit dem Messer auf die Polizeibeamten zugegangen. Auf die wiederholten Ansprachen der Beamten habe er hingegen nicht reagiert. In der Folge hätten zwei der Beamten ihre Dienstwaffe eingesetzt. Dabei traf ein Projektil das Bein des Mannes, wodurch er handlungsunfähig wurde. Lebensgefahr bestehe bei dem Mann, der infolge seiner Brandverletzungen noch stationär behandelt werde, nicht.
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Zweite gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu: Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Enger
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