Bei der erneuten Betrachtung der seinerzeit gesicherten Tatortspuren, wobei auch neuartige Spurenauswertungs- und Analysemethoden zum Einsatz kamen, ist es nun gelungen, sowohl Finger- als auch DNA-Spuren zu detektieren.
Diese könnten natürlich auch von Personen verursacht worden sein, die seinerzeit berechtigt Zugang zum Tatort hatten, wie beispielswiese Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes.
Aus diesem Grund suchen die Beamten der Mordkommission derzeit zahlreiche Kontaktpersonen aus dem Umfeld der Getöteten auf, um entsprechendes Vergleichsspurenmaterial zu erheben. Nach dem Ausschlussprinzip soll auf diese Weise die Tatrelevanz der gesicherten Spuren festgestellt werden.
Natürlich richtet sich die Mordkommission weiterhin an die Bevölkerung und fragt: Wer kann noch Angaben zu dem damaligen Tatgeschehen machen? Wer hat im Nachhinein etwas erfahren, das mit der Tat im Zusammenhang stehen könnte?"
Für Hinweise die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen ist eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro ausgesetzt.
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