Zivilen Streifenwagen abgedrängt - Verfolgung erfolgreich

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Zivilen Streifenwagen abgedrängt - Verfolgung erfolgreich
Bielefeld- Osnabrück- A 33- Paderborn- In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 11.05.2025, drängte ein angetrunkener PKW-Fahrer eine zivile Streife ab. Die Flucht über die A 33 vor der Polizeikontrolle wurde in Paderborn beendet. Er war nicht im Besitz eines Führerscheins und wurde mit Haftbefehl gesucht.
PLZ
Paderborn
Polizei Bielefeld
Hella Christoph

In Osnabrück, im Bereich Hannoversche Straße, drängte ein VW Multivan gegen 00:50 Uhr eine zivile Polizeistreife ab. Die Polizisten folgten dem flüchtenden Fahrzeug, dessen Fahrer seinen VW innerorts bis circa 100 km/h beschleunigte, auf die A 33 in Richtung Bielefeld. Der Multivan-Fahrer reagierte nicht auf die Anhaltesignale der Beamten und setzte die Fahrt mit hoher Geschwindigkeit weiter in Richtung Brilon fort.

Im Bereich der Anschlussstelle Bielefeld-Senne nahmen ebenfalls Streifenwagen der Autobahnpolizei Schloß Holte-Stukenbrock die Verfolgung des Flüchtenden auf, der während der Fahrt mittig auf dem rechten und dem linken Fahrstreifen fuhr und damit die Fahrbahn blockierte. Zeitweise fuhr der VW Schlangenlinie über beide Fahrstreifen. Nach Passieren der Anschlussstelle Paderborn-Zentrum verlangsamte der Flüchtende die Fahrt und hielt mit Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen an. In dem Multivan befand sich ein 23-Jähriger aus Werther hinter dem Steuer und ein 23-jähriger Paderborner auf dem Beifahrersitz.

Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Zudem war er stark alkoholisiert und ein Alkoholvortest verlief positiv. Auf der Polizeiwache in Paderborn entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Gegen den 23-Jährigen aus Werther lag zudem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vor. Angehörige konnten den haftbefreienden Betrag auf der Polizeiwache in Bielefeld entrichten.

Strafverfahren wurden wegen grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Fortbewegen als Kfz-Führer zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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