Eine Bielefelderin suchte über die App eines Immobilienportals eine Wohnung. Nachdem sie bezüglich eines Wohnungsangebotes Kontakt aufgenommen hatte, erhielt sie per Mail einen Link, der angeblich zu weiteren Informationen führen sollte. Der vermeintliche Vermieter suggerierte dem Opfer, die Wohnung sofort anmieten zu können, wenn sie zunächst eine Mietkaution überweise. Zur Legitimation schickte der Betrüger der Bielefelderin ein Foto eines Personalausweises. Nachdem das Opfer den geforderten Betrag überwiesen hatte, meldeten sich die Betrüger nicht mehr. Bei Inaugenscheinnahme des vermeintlichen Mietobjekts stellte sich heraus, dass alle Wohnungen seit längerem vermietet sind.
Ein Opfer wurde bei der Suche nach einer Wohnung über Social Media von einer Peron kontaktiert, die behauptete, als Vermittler eine Wohnung finden zu können. Dazu verlangte er jedoch die Überweisung eines Geldbetrages. Nachdem das Opfer den Geldbetrag überwiesen hatte, war der vermeintliche Vermittler nicht mehr zu erreichen.
Oftmals bieten Täter auch an, nach einer Geldüberweisung des Wohnungsbewerbers, ihn auf Platz 1 der Bewerberliste zu bringen, um so die besten Chancen zu haben, den Zuschlag zu bekommen. Auch hier ist nach der Überweisung der Betrüger nicht mehr zu erreichen.
Die Polizei rät: Bleiben Sie misstrauisch und überweisen Sie kein Geld als Vorauszahlung/ Vorkasse oder als Vermittlungsgebühr. Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen oder einen Mietvertrag unterschrieben haben.
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