Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Paderborn erfolgte am 06.05.2024 die Vorführung der beiden Beschuldigten am Amtsgericht Paderborn. Der zuständige Richter erließ antragsgemäß einen Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen vollendeten Totschlags. Die Beschuldigten haben keine Angaben zum Sachverhalt gemacht, insbesondere wurde der dritte Täter nicht namentlich benannt. Das Tatmotiv und die Frage, ob sich die Beschuldigten und das Opfer vor der Tat kannten, sind daher aktuell ungeklärt. Die weiteren Ermittlungen der Mordkommission Kiosk bleiben abzuwarten.
Ursprünglich wurde berichtet, dass es sich bei einem Tatverdächtigen um einen 17-jährigen Marokkaner handelt. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass dieser 16 Jahre alt ist. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden bei dem Jugendlichen keine Angaben zu etwaigen Vorstrafen und/oder laufenden Ermittlungsverfahren gemacht. Bei dem 18-jährigen Beschuldigten sind hier keine Vorverurteilungen bekannt. Im Hinblick auf mögliche laufende Ermittlungsverfahren gegen den 18-Jährigen werden hier aufgrund der Unschuldsvermutungen keine Angaben gemacht. Genaue Erkenntnisse zum ausländerrechtlichen Status der beiden Beschuldigten liegen hier nicht vor.
Die Obduktion des 30-jährigen Opfers am Sonntag konnte den klinischen Befund der subarachnoidalen Blutungen bestätigen. Es wurden Spuren stumpfer Gewalt gegen dessen Kopf, aber keine Schädelfrakturen, festgestellt. Vor diesem Hintergrund sind durch die Staatsanwaltschaft weitere Untersuchungen der Rechtsmedizin Münster in Auftrag gegeben worden, wie es zu den Hirnblutungen und dem tödlichen Hirnschaden kommen konnte. Diese Untersuchungen dauern an.
Die polizeilichen Ermittlungen zum dritten Täter dauern an. Presseauskünfte werden derzeit dazu nicht erteilt.