Polizeibeamte kontrollierten am gestrigen Mittwoch (28.06.2023) gegen 19:55 Uhr einen 66-jährigen Bielefelder in seinem VW Golf auf der Altmühlstraße. Eine Fahrerlaubnis konnte der Mann nicht vorweisen, nach eigenen Angaben war ihm diese bereits vor zehn Jahren entzogen worden. Tatsächlich war der Bielefelder bereits im Jahr 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden und saß deshalb sogar eine Gefängnisstrafe ab. Da zudem Alkoholgeruch in der Atemluft feststellbar war, musste der Autofahrer die Polizeibeamten zu einem Atemalkoholtest auf die Wache begleiten – diesmal jedoch als Beifahrer und im Streifenwagen. Den unbelehrbaren Autofahrer erwartet eine weitere Strafanzeige.
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Unbelehrbarer Autofahrer
PLZ
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