Die aktuelle Konzeption der Bielefelder Polizei beinhaltet die Einbindung des Bezirksdienstes und der Stadtwache. Außerdem sind Beamte von Kriminalprävention/Opferschutz und Verkehrsunfallprävention/Opferschutz dabei. Hinzu kommt eine Verstärkung des Wachdienstes zu "einsatzstarken" Zeiten. Aus der engen Verzahnung mit dem Ordnungsamt ergeben sich gemeinsame bzw. ergänzende Streifen auf dem Weihnachtsmarkt. Die Polizei bewertet fortlaufend, ob Sicherheitsmaßnahmen angepasst werden müssen und steht dazu in engem Austausch mit den weiteren Verantwortlichen.
Die Polizei Bielefeld wird auf dem Weihnachtsmarkt die seit Ende Oktober bundesweit geltenden Änderungen des Waffengesetzes kontrollieren. Demnach ist das Führen von Messern, also auch Gebrauchsmessern, Zweihandmessern etc., auf öffentlichen Veranstaltungen verboten. Sollte gegen dieses Führungsverbot verstoßen werden, drohen empfindliche Bußgelder. Ein Messer wird geführt, wenn es in weniger als vier Handgriffen zugriffsbereit ist. Die Polizei hat zur Durchsetzung des Messerverbots bei öffentlichen Veranstaltungen erweiterte Kontroll- und Durchsuchungsrechte erhalten.
Die landesweite Kampagne #BESSEROHNEMESSER gegen Messergewalt, an der sich die Polizei Bielefeld beteiligt, macht deutlich: Egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene - niemand sollte ein Messer oder andere Waffen in der Öffentlichkeit mitführen. Selbst kleine Messer können schwerste Verletzungen verursachen oder im schlimmsten Fall tödlich sein. Selbst Stiche oder Schnitte an Armen oder Beinen können schnell lebensbedrohlich werden. Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen! Messer lösen keine Konflikte! Messer sind kein Statussymbol!
Ausnahmen zum Verbot des Führens von Messern im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt kann es zum Beispiel für Anlieferverkehr, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte/Beauftragte (in Berufsausübung), gewerbliche Aussteller sowie Inhaber von Gastrobetrieben, deren Beschäftige/Beauftragte und deren Kunden geben. Beim Erwerb von Messern auf dem Weihnachtsmarkt sollte sichergestellt werden, dass diese nicht zugriffsbereit transportiert werden können.
Alle Polizeibeamten sind auf dem Weihnachtsmarkt gerne für die Bürger ansprechbar. Bei verdächtigen Wahrnehmungen, in Gefahrensituationen oder wenn Straftaten beobachtet werden, immer sofort den Notruf 110 der Polizei wählen!
Bürger können mit sicherheitsbewusstem Verhalten einen eigenen Beitrag zu ihrer Sicherheit leisten. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen und Gedränge herrscht, zum Beispiel in Fußgängerzonen, finden Taschendiebe ihre Opfer. Die Trickdiebe gehen oft arbeitsteilig vor, die Opfer werden abgelenkt und währenddessen die Geldbörse oder das Handy gestohlen. Die Polizei appelliert: Zum Schutz vor Taschendieben tragen Sie Wertsachen und Dokumente nicht in der Handtasche bei sich, sondern verteilen Sie sie in verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung. Führen Sie nur so viel Wertsachen mit, wie Sie brauchen. Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten angesprochen werden - mit welchem Anliegen auch immer.
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