Krad Polizist lässt sich nicht täuschen

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Krad Polizist lässt sich nicht täuschen
Bielefeld- Heepen-

Das Scann-System der Polizeihandys bestätigte den Verdacht eines Motorradpolizisten. Einer am Dienstag, 17.01.2023, kontrollierten Fahrzeugführerin war ihr Führerschein bereits am 03.12.2020 entzogen worden.
PLZ
33719
Polizei Bielefeld
Hella Christoph

Eine 25-jährige Bielefelderin fuhr gegen 11:00 Uhr mit ihrem Audi A3 über den Ostring in Richtung Lagesche Straße und hielt dabei ihr Handy sichtbar in der Hand. Ein Motorradpolizist des Verkehrsdienstes stand im Rahmen der Verkehrsüberwachung am Ostring und erkannte den Verkehrsverstoß. Er folgte der Audi-Fahrerin und hielt sie in der Mittelbreede an.

Die 25-Jährige konnte weder den Fahrzeugschein noch einen Ausweis vorweisen und gab gegenüber dem Beamten falsche Personalien an. Dazu informierte sie ihren Freund, damit dieser am Kontrollort zu Fuß erschien und ihre falschen Personalangaben bestätigt.

Der Polizist schöpfte aufgrund der Unstimmigkeiten bei den falschen Angaben Verdacht und zückte sein dienstliches Smarthphone. Damit scannte er das Kennzeichen des Audis ein. So erfolgte ein Abgleich mit dem Informationssystem der Polizei und eine Überprüfung des Fahrzeugs sowie des Fahrzeughalters. Die Daten werden dabei nicht auf dem Smartphone gespeichert, sondern nach erfolgter Überprüfung automatisch gelöscht. Das System zeigte dem Krad Polizisten in diesem Fall an, dass der Halterin des Audi bereits im Dezember 2020 der Führerschein entzogen worden war.

Auf Vorhalt, dass die Fahrerin auch die Halterin des Audi sei, blieb die 25-Jährige bei ihrer Falschaussage und äußerte zudem, dass ihr Freund gefahren sei. Nach erfolglosen Durchsuchungen nach Personalpapieren brachte eine hinzugerufene Streifenwagenbesatzung die Bielefelderin zwecks Identitätsklärung zur Polizeiwache. Ihr Freund erschien dort wenig später und übergab den Personalausweis der 25-Jährigen. So bestätigte sich der Verdacht, dass es sich bei der Fahrerin um die Halterin des Audis handelt und sie somit, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, gefahren war. Da die Bielefelderin bereits in der Vergangenheit ohne Führerschein mit dem Audi fahrend erwischt worden war, wurde das Fahrzeug zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt.

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