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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Polizei Bielefeld: Tatverdächtiger nach Stahlkrampen an Bushaltestellen identifiziert
Bielefeld- Paderborn-

Die Beschädigungen an Bussen der PaderSprinter GmbH in Paderborn im April und Mai stehen durch gemeinsame Ermittlungen der Polizei Paderborn, des Staatschutzes Bielefeld und der Staatsanwaltschaft Paderborn vor der Aufklärung. Hilfreich war dabei insbesondere eine Videoaufzeichnung des Täters aus einem der Busse, durch die zivile Kriminalbeamte der Kreispolizeibehörde Paderborn den Tatverdächtigen identifizieren konnten.
PLZ
33102
Polizei Bielefeld
Hella Christoph

Die Beschädigungen an Bussen der PaderSprinter GmbH in Paderborn im April und Mai stehen durch gemeinsame Ermittlungen der Polizei Paderborn, des Staatschutzes Bielefeld und der Staatsanwaltschaft Paderborn vor der Aufklärung. Hilfreich war dabei insbesondere eine Videoaufzeichnung des Täters aus einem der Busse, durch die zivile Kriminalbeamte der Kreispolizeibehörde Paderborn den Tatverdächtigen identifizieren konnten.

Bei diesem handelt es sich um einen 54 Jahre alten, in der ehemaligen UdSSR geborenen, deutschen Metallarbeiter aus Paderborn. Am Donnerstag, 12.05.2022, wurden seine Arbeitsstelle und Wohnung aufgrund einer gerichtlichen Anordnung durchsucht, wobei Gegenstände aufgefunden wurden, die für seine Täterschaft sprechen.

In einer anschließenden Vernehmung durch die Kriminalbeamten des Staatsschutzes Bielefeld räumte er zudem ein, die Taten begangen zu haben. Er sei wegen des Krieges in der Ukraine wütend auf die ukrainische Fahne an den Bussen der PaderSprinter GmbH gewesen. Daher habe er an seiner Arbeitsstelle die Stahlkrampen gefertigt und unter die Reifen der Busse gelegt. Diese hatte er vorab mit einem weißen Z und V bemalt, ähnlich der Kennzeichnung russischer Militärfahrzeuge in der Ukraine. Da keine Haftgründe vorlagen wurde Tatverdächtige nach seiner Vernehmung entlassen.

Die Taten werden durch die Staatsanwaltschaft Paderborn unter anderem als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr bewertet. Der Gesetzgeber sieht hierfür gem. §315b StGB für jede Tat eine Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5200803

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