Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen nicht vorbestraften 59-jährigen Mitarbeiter des Medienhauses. Am 31. Juli 2025 (Donnerstag) fanden deshalb mehrere Durchsuchungen bei dem Tatverdächtigen und einer von ihm angemieteten „Storebox“ statt. Dort konnte das Diebesgut aufgefunden werden.
Der Tatverdächtige hat die Tat im Rahmen der polizeilichen Vernehmung eingeräumt. Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.
Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Dortmund, Staatsanwalt Henner Kruse, Tel.: 0231/92626-122