Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu einem versuchten Tötungsdelikt: MK Luise in Steinhagen

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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu einem versuchten Tötungsdelikt: MK Luise in Steinhagen
Am Samstagabend, 21.06.2025, erfolgte ein mehrstündiger Polizeieinsatz an der Luisenstraße in Steinhagen. Ein polizeibekannter und bewaffneter 30-jähriger Mann griff Polizisten mit einem Messer an. Er wurde durch Schüsse gestoppt und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der Messerangriff wird derzeit als versuchtes Tötungsdelikt bewertet.
PLZ
33803
Polizei Bielefeld
Fabian Rickel

Gegen 16:00 Uhr wurde die Leitstelle der Polizei Gütersloh darüber informiert, dass ein 30-jähriger Steinhagener mit syrischer Staatsbürgerschaft eine Körperverletzung innerhalb seiner Familie begangen hätte. Der polizeibekannte und drogenabhängige Mann befand sich nach dem aktuellen Kenntnisstand in einem psychischen Ausnahmezustand.

Der Steinhagener griff die Beamten bei der ersten Kontaktaufnahme unmittelbar mit Fäusten an. Dann nutzte er ein Messer und eine Gartenharke. Der polizeiliche Einsatz eines Distanzelektroimpulsgeräts verlief erfolglos. Der 30-Jährige zog sich anschließend in ein Haus zurück.

Für eine qualifizierte Festnahme wurden Spezialeinsatzkräfte angefordert. Beim Zugriff um 20:35 Uhr griff der 30-Jährige einen Beamten unvermittelt mit einem Messer an. Der Angriff wurde durch Schusswaffengebrauch gestoppt. Der zunächst schwer verletzte 30-Jährige leistete trotz seiner Schussverletzungen erheblichen Widerstand bei seiner Festnahme.

Die Verletzungen des Steinhageners wurden im Krankenhaus als zeitweise lebensgefährlich eingestuft. Sein Gesundheitszustand stabilisierte sich nach einer Not-Operation.

Die Ermittlungen zum versuchten Tötungsdelikt werden im Rahmen der Mordkommission "Luise" des Polizeipräsidiums Bielefeld geführt. Geleitet wird die Mordkommission von Kriminalhauptkommissar Stefan Esdar. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft wie üblich den Polizeieinsatz und den Gebrauch der Dienstwaffe.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110