Aufgrund der Spurenlage im Tatobjekt gingen die Ermittler seinerzeit davon aus, dass das Opfer am Montag, 10.02.2014, während des Mittagsschlafes in der Zeit zwischen 12:15 Uhr und 14:30 Uhr von ihrem Mörder durch Klingeln an der Hauseingangstür geweckt wurde. Nachdem Frau N. sich mit ihrem Rollator an die Haustür begeben und den ihr möglicherweise persönlich bekannten Täter hinein gelassen hatte, muss dieser sie noch im Hausflur angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet haben.
Von der Tatwaffe, bei dem es sich nach Angaben der Ermittler um ein äußerst langes, schmales und scharfes Messer mit einseitig geschliffener Klinge gehandelt haben dürfte, fehlt bis heute jede Spur.
Der Täter durchsuchte anschließend zielgerichtet die Wohnräume im Erdgeschoss des Wohnhauses, fand aber das von ihm erhoffte Raubgut nicht mehr vor. Das Barvermögen von weit über 40.000 Euro welches Frau N. tatsächlich in der Vergangenheit mal in Geheimverstecken im Objekt gelagert hatte, war bereits vor geraumer Zeit in einem Bankschließfach deponiert worden.
Im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen im Umfeld des Opfers konnte in Erfahrung gebracht werden, dass nur sehr engen Vertrauten Einzelheiten über die tatsächliche finanzielle Situation der Frau N. bekannt waren. Das Tatobjekt ließ von außen nicht auf die Lagerung einer großen Geldsumme schließen. Die Mordkommission geht auch heute noch davon aus, dass der Täter durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ von dem Vermögen des Opfers erfahren und sich aus Habgier zu der Tat entschlossen hatte.
Der Leiter der Mordkommission Markus Mertens äußert sich zu den Ermittlungen: „Wir erwarten, beispielsweise durch die erneute Auswertung von vorhandenen Spurenträgern mit DNA-Material, neue Ermittlungsansätze zu bekommen, die uns in dem Fall voranbringen und bestenfalls zu dem oder den Tatverdächtigen führen. Gleichzeitig möchten wir uns noch einmal, nach mehr als acht Jahren, an die Bevölkerung wenden und fragen, wer kann heute Angaben zu dem damaligen Tatgeschehen machen? Wer hat im Nachhinein etwas erfahren, das mit der Tat im Zusammenhang stehen könnte?“
Für Hinweise die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen ist eine Belohnung in Hohe von 2.000 EUR ausgesetzt.
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