Um 12:30 Uhr befuhr ein 66-jähriger Bielefelder mit seinem Motorroller Aprilia mit Versicherungskennzeichen die Engersche Straße in Fahrtrichtung Vilsendorfer Straße. Ein Motorrad-Polizist, der sich hinter dem Roller befand, fiel auf, dass die gefahrene Geschwindigkeit von 40 km/h nicht zu dem angebrachten Versicherungskennzeichen passte.
Bei der Kontrolle stellte der Polizist des Verkehrsdienstes, bei dem Blick in die Betriebserlaubnis fest, dass das ehemalige Kleinkraftrad gedrosselt worden war. Diese Umrüstung zum Mofa begrenzte die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h. Allerdings war der Fahrer mit der Aprilia deutlich schneller unterwegs gewesen, so dass offensichtlich keine Drosselung vorhanden war. Der Bielefelder benötigt somit einen Führerschein sowie das Kleinkraftrad ein amtliches Kennzeichen. Da der Bielefelder jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt.
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