Fahrersitz nur teilweise benutzbar

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Fahrersitz nur teilweise benutzbar
Bielefeld - Mitte - An der August-Bebel-Straße stoppten Beamte des Verkehrsdienstes am Dienstag, 15.04.2025, einen privaten Möbeltransport, bei dem die Fahrerin nur in eingeschränkter Körperhaltung fahren konnte.
PLZ
33602
Polizei Bielefeld
Michael Kötter

Die 31-jährige Bielefelderin transportierte gegen 15:25 Uhr einige großformatige Möbelpakete in ihrem Opel Corsa. Dabei beanspruchte ein breiter Karton die halbe Breite des Fahrersitzes, wodurch der Fahrerin nicht der erforderliche und gewohnte Platz blieb, ihr Auto sicher zu steuern. Sie hatte sich hinter ihr Lenkrad gezwängt und war in seitlich geduckter Haltung gefahren. Ihr Sichtfeld war durch die Front- und die Beifahrerscheibe stark beeinträchtigt. Zudem bestand die Gefahr, dass die ungesichert gestapelten Pakete durch Fahrbewegungen hätten verrutschen und die Fahrerin verletzen können.

Die Verkehrspolizisten verboten der 31-Jährigen weiterzufahren und zeigten sie an. Die Frau erwartet ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister, weil sie die Ladung nicht vorschriftsmäßig transportierte und die Verkehrssicherheit erheblich litt.

Die Beamten des Verkehrsdienstes weisen darauf hin, dass in Fahrzeugen die Ladung so transportiert werden muss, dass eine einwandfreie Bedienung und Sicht gewährleistet ist. Sie betonen, dass die Sicherung der Ladung für alle Fahrzeugführer gilt und es keinen Unterschied macht, ob sie privat oder gewerblich unterwegs sind.

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