Seit Juni dieses Jahres wird ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Handel mit Betäubungsmittel bei der Polizei Bielefeld geführt. Im Fokus der Ermittler stand die Gaststätte an der Herforder Straße nahe des Willy-Brandt-Platzes. Verfahrensursprung sind zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung. Die Hinweise konnten durch weitere Ermittlungen und operative Maßnahmen bestätigt werden.
Demnach wurde die Gaststätte von Angehörigen der Bielefelder Drogenszene stark frequentiert. Die Zeugen teilten den Beamten mit, dass sie Handel mit Betäubungsmitteln sowohl im unmittelbaren Bereich vor der Gaststätte, als auch an nahegelegenen bekannten Szenetreffs bemerkt hatten.
Durch das zuständige Kriminalkommissariat erfolgte unter Beteiligung der Bereitschaftspolizei, Rauschgiftspürhunden, sowie Beamten des Zoll und des Ordnungsamtes am 12.08.2024 in den frühen Nachmittagsstunden der Zugriff.
Zum Einsatzzeitpunkt wurden Personen im Haus angetroffen, die zum Teil der Drogenszene zugeordnet werden konnten. Eine Person, die Beamte im Vorfeld bei Drogengeschäften beobachtet hatten, wurde von der Bielefelder Staatsanwaltschaft bereits wegen eines anderen Vorwurfs per Untersuchungshaftbefehl gesucht. Der 22-jährige lybische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde festgenommen. Bei ihm fanden die Beamten einen höheren dreistelligen Bargeldbetrag.
Ein 40-jähriger Bielefelder wurde vorläufig festgenommen. Nach Feststellung seiner Personalien und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Die Beamten stellten diverse Utensilien sicher, die den Verdacht des Handeltreibens unterstrichen, darunter Verpackungsmaterial und Feinwaagen mit Resten einer Substanz, bei der es sich laut eines Schnelltests um Kokain handelte.
Des Weiteren wurden insgesamt sechs illegal aufgestellte Glücksspielautomaten aufgefunden, sowie verbotene Gegenstände, die dem Waffengesetz unterliegen, unter anderem ein Springmesser und eine Pistole. Um welche Art Waffe es sich bei der Pistole genau handelt unterliegt derzeit einer Überprüfung.
Neben dem bereits geführten Ermittlungsverfahren wegen illegalem Handel mit Betäubungsmitteln, das sich unter anderem gegen einen 57- und einen 40-jährigen Bielefelder richtet, leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen illegalem Glücksspiel und Verstößen gegen das Waffengesetz ein.
Außerdem eröffneten sie ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen illegalem Handel mit BtM gegen den 22-jährigen ohne festen Wohnsitz. Er wurde am heutigen Tag, 13.08.2024, einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 22-Jährigen.
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