Die Polizei sensibilisiert Lkw-Fahrer, die Fahrzeuge und Auflieger von Schnee und Eis zu befreien.
Gegen 08:55 Uhr befuhr ein 56-jähriger Mann aus Düren mit seiner Sattelzugmaschine die A2 in Richtung Dortmund auf dem rechten Fahrstreifen. Im Bereich zwischen Herzebrock-Clarholz und Oelde verlor dann ein vor ihm fahrender Lkw Eisplatten, von denen eine die Windschutzscheibe des 56-Jährigen traf und beschädigte.
Um den Verursacher auf den Unfall aufmerksam zu machen, wechselte er auf den mittleren Fahrstreifen. Als er sich auf der gleichen Höhe befand, zeigte der Verursacher ihm den Mittelfinger und fuhr weiter. Der 56-Jährige merkte sich das Kennzeichen des flüchtigen Lkw und erstattete Anzeige bei der Polizei. Zum Glück entstand durch die Eisplatte nur ein Sachschaden von rund 600 Euro an der Frontscheibe.
Die Autobahnpolizei informiert:
Im Winter stellt die Autobahnpolizei Bielefeld immer wieder Lkw fest, die während der Fahrt Eisplatten verlieren. Schnee und Eis sammeln sich auf den Dächern von Zugfahrzeugen, Anhängern oder Aufliegern und werden bei höheren Geschwindigkeiten oder Kurvenfahrten heruntergewirbelt. Benachbarte oder nachfolgende Fahrzeuge können durch herabfallende Eisplatten schwer beschädigt werden.
Auch zu massiven Eisbrocken gefrorenes Regenwasser, das sich in den Mulden von Spriegelplanen gesammelt hat, kann sich während der Fahrt lösen und auf die Straße, Geh- oder Radwege stürzen. Für Passanten und den Fahrzeugverkehr entsteht dadurch ein unkalkulierbares Risiko.
Die bis zu mehrere 100 kg schweren Eisblöcke durchschlagen problemlos Windschutzscheiben und können Menschen lebensgefährlich verletzen, sowohl als Fahrzeuginsasse, als Fußgänger oder Radfahrer. Das Liegenlassen herabgefallener Eisblöcke im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 StVO dar.
Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer gemäß § 23 Absatz 1 StVO für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich und hat vor Fahrtantritt Sorgfaltspflichten zu beachten, die u. a. das Beseitigen von losen Schneemassen und Eisplatten von Fahr-zeugen umfassen, damit herabstürzende Eisplatten keine Schäden verursachen können. Anderenfalls begehen Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu Verkehrsgefährdungen, Sach- oder Personenschäden wird dem verantwortlichen Fahrzeugführer mindestens (grob) fahrlässiges Handeln vorgeworfen. Wird der Verkehr gefährdet oder werden Menschen verletzt (schlimmstenfalls getötet), qualifiziert sich dies dann zu einem Straftatbestand, der erhebliche Folgen für den Fahrzeugführer haben kann.
Die Polizei Bielefeld appelliert an alle Kraftfahrzeugführer - insbesondere an Berufskraftfahrer -, bei winterlichen Wetterlagen mit Schnee und Eis, die Fahrzeuge vor Fahrtantritt gründlich zu überprüfen und von Schnee- und Eisansammlungen zu befreien.
Die Polizei weist zudem darauf hin: Für Lkw-Fahrer wurden auf vielen Autohöfen und Rastplätzen Räumstellen eingerichtet, wo die gefährliche Eis-Ladung beseitigt werden kann.
Luftunterstützte Hebesystem bieten bei einigen Herstellern die Möglichkeit, die Spriegelplane vor Fahrtantritt anheben zu lassen, um so die gefährlichen Eisfragmente zu entfernen. Alternativ wird das Wasser aus den Mulden gedrückt, bevor es gefrieren kann.
Alle Fahrzeugführer werden aufgefordert, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, wenn Sie sich hinter einem größeren Fahrzeug oder Lkw befinden. Insbesondere Lkw mit Spriegelplanen bergen im Winter ein besonders hohes Risiko, Schnee- und Eisbrocken zu verlieren!
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