Acht Versammlungen im Bielefelder Stadtgebiet verliefen friedlich und ohne besondere Vorkommnisse

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Acht Versammlungen im Bielefelder Stadtgebiet verliefen friedlich und ohne besondere Vorkommnisse
Die Bielefelder Polizei war am 21.01.2022 mit starken Kräften im Einsatz, um Auseinandersetzungen zwischen Gruppierungen von "Spaziergängern" aus der regierungs- und coronakritischen Szene und Teilnehmern des "Bündnis gegen Rechts" zu verhindern. Der Polizei gelang es, dass die insgesamt fünf angezeigten Standkundgebungen und drei angezeigten "Lichterspaziergänge" in der Bielefelder Innenstadt friedlich und störungsfrei sowie ohne Auseinandersetzungen verliefen.
PLZ
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Polizei Bielefeld
Sonja Rehmert

Bis 18.20 Uhr setzten sich alle angezeigten "Lichterspaziergänge" unter Begleitung der Polizei auf den kooperierten Aufzugswegen in Bewegung. Bei der Versammlung mit Start Kesselbrink teilte sich - in Abstimmung mit der Polizei - der Aufzug selbstständig, um unter der Grenze von 750 Teilnehmern zu bleiben, ab der gemäß CoronaSchVO die 3G-Pflicht gilt. Die Teilnehmerzahlen bei den zwei weiteren Aufzügen bewegten sich im Bereich der Erwartungen der Anzeigenden, beziehungsweise darunter.

Die Teilnehmer der Aufzüge verhielten sich friedlich, auf eine durchgängige Verfolgung von Verstößen gegen die CoronaSchVO verzichtete die Polizei aus Verhältnismäßigkeitsaspekten und zur Verhinderungen einer Eskalation. Eine Auflösung kam aufgrund des hohen Schutzgutes der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Rechtsgüterabwägung Versammlungsfreiheit zu Ordnungsverstößen) für die Polizei nicht in Betracht. Die Polizei unterstützte die Stadt im Rahmen von Amtshilfe bei der Durchsetzung der CoronaSchVO, gemeinsam wurde - wo möglich - gegen Verstöße eingeschritten.

So hielt die Polizei den Aufzug unter dem Motto "Gütersloh steht auf!" kurzzeitig an, als es dort zu vielfachen Verstößen gegen die Maskenpflicht kam. Der Aufforderung, sich an die Maskenpflicht zu halten, kamen die Teilnehmer überwiegend nach, so dass der Aufzug sich anschließend wieder in Bewegung setzen konnte. Bei einer Kontrolle wegen eines Maskenverstoßes durch das Ordnungsamt wurde die Polizei um Amtshilfe gebeten, da die Person die Angabe ihrer Personalien verweigerte. Da die Personalien vor Ort nicht festgestellt werden konnten, wurde der Mann in Gewahrsam genommen.

Insgesamt wurden 18 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht erstattet, davon 14 im Rahmen des "Lichterspaziergang" mit Startpunkt Kesselbrink und vier im Rahmen des "Lichterspaziergang" mit Start Kunsthallenpark. Zwei Maskenverweigerer wollten dabei ihre Personalien nicht angeben.

Bei der Begleitung eines Aufzuges wurden Polizeibeamte an der Friedrich-Verleger-Straße/ Turnerstraße von einem Versammlungsteilnehmer beleidigt. Gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet, er erhielt einen Platzverweis.

Die Aufzüge mit Start- und Endpunkt Kesselbrink und Rochdale Park wurden gegen kurz nach 20 Uhr für beendet erklärt, im Kunsthallenpark endete der dritte Aufzug gegen 20.40 Uhr. Die Standkundgebungen am Siegfriedplatz und an der Teutoburger Straße waren gegen 18.30 Uhr, an der Obernstraße gegen 19 Uhr und am Kesselbrink und am Alten Rathaus gegen 20.10 Uhr ohne Vorkommnisse beendet worden.

Im Rahmen der Einsatzbewältigung ereignete sich kurz vor 20 Uhr an der Mindener Straße/ Ecke Arndtstraße ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Einsatzfahrzeugs, niemand wurde dabei verletzt.

Nach derzeitigen Erkenntnissen stellte die Polizei während der Versammlungen keine staatsfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen fest.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110