Vorsicht an der Haustür

Geldkassette
Vorsicht an der Haustür
Diebe und Betrüger verfolgen an der Haustür immer nur ein Ziel: Sie wollen in die Wohnung gelangen, um dort die Betroffenen abzulenken und zu bestehlen oder um die Betroffenen dazu zu bewegen, Ihnen Bargeld auszuhändigen.
Sonja Rehmert

Die Täter verwenden im Grunde nur wenige Tricks, zu denen sie sich immer neue Varianten einfallen lassen: Sie bitten um Hilfe oder eine Gefälligkeit, geben sich als Amtspersonen aus, täuschen Notlagen vor, geben sich hilflos oder täuschen eine Bekanntschaft vor.

Gegen den Trickdiebstahl in Wohnungen helfen gesundes Misstrauen und wirksame Zugangskontrolle zur Wohnung.

Täterinnen bestehlen Seniorin mit Zetteltrick

Am Nachmittag des 10.01.2018 klingelte es an der Tür einer Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses am Starenweg. Eine unbekannte Frau bat die 78-jährige Mieterin, für sie eine Nachricht an den abwesenden Nachbarn zu schreiben.

Die hilfsbereite Seniorin ließ die Unbekannte in ihre Wohnung. Im Wohnzimmer schrieb die Bielefelderin den Text, den ihr die Frau diktierte. Beim Verlassen der Wohnung tauchte plötzlich eine weitere Frau im Wohnungsflur auf, die ihr als Schwester der Hilfesuchenden vorgestellt wurde.

Nachdem beide Frauen die Wohnung verlassen hatten, bemerkte die 78-Jährige den Diebstahl ihres Bargeldes, das sie in einer Geldkassette aufbewahrt hatte.

Bürgerinnen und Bürger sollten misstrauisch sein, wenn fremde Personen sie wegen folgender Vorwände um Einlass in ihre Wohnung bitten:

  • Kann ich bitte ein Glas Wasser haben? (oder: Ich bin schwanger./ Mir ist schlecht./ Ich habe Durst./ Ich muss eine Tablette nehmen.) Kann ich in Ihre Küche kommen?
  • Haben Sie Papier und Bleistift? Der Nachbar ist nicht zu Hause, ich möchte ihm eine Nachricht hinterlassen. Haben Sie vielleicht eine Schreibunterlage? (oder: Hier ist das Licht so schlecht.) Darf ich an Ihrem Tisch schreiben?
  • Ich muss schnell telefonieren, ich hatte einen Unfall. (oder: Ich benötige einen Arzt./ Ich hatte eine Autopanne.) Darf ich Ihr Telefon benutzen?
  • Darf ich bei Ihnen Blumen (oder Geschenke) für Nachbarn abgeben? Ich habe sie nicht angetroffen. Darf ich den Blumen in Ihrem Bad Wasser geben?
  • Ich habe ein dringendes Bedürfnis. Darf ich (oder: mein Kind) Ihre Toilette benutzen? Mein Baby braucht sein Fläschchen. Darf ich es bei Ihnen füttern (oder wickeln)?


Die Polizei rät:

  • Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Überlegen Sie sich, warum sich der oder die Fremde gerade an Sie wendet.
  • Bieten Sie bei einer angeblichen Notlage an, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser) hinauszureichen. Lassen Sie Ihre Tür dabei stets gesperrt, beziehungsweise durch eine Türsperre gesichert. Nehmen Sie für Ihre Nachbarn nur Lieferungen entgegen, die Ihnen angekündigt wurden.
  • Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden. Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen einen Dienstausweis, prüfen Sie ihn sorgfältig (Druck? Foto? Stempel?) bei gutem Licht und mit der Lesebrille. Rufen Sie im Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Lassen Sie dabei Ihre Tür versperrt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110