Polizeipräsidentin Dr. Müller-Steinhauer: "Seit 74 Jahren bildet unser Grundgesetz das stabile Fundament unserer Demokratie und garantiert unsere Grundrechte.
Die Polizei ist der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichtet. Wir tragen deshalb eine Hauptverantwortung dafür, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingehalten wird. Wenn die Polizei in Grundrechte eingreift, dann immer, um Grundrechte zu schützen. Eine große Verantwortung, mit der die Polizei bewusst und reflektiert umgehen muss.
Die Bielefelder Polizei bekennt sich zu den großen Werten unserer Verfassung und steht dafür jederzeit ein - sowohl dienstlich als auch privat.“
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.