Städtebauliche Kriminalprävention hat das Ziel kriminalitätsbegünstigende Faktoren zu beseitigen, indem sie bei der planerischen und gestalterischen Arbeit Kommunen und Bauplaner unter Einbeziehung der lokalen Sozialstrukturen unterstützt.
Ziel ist es in erster Linie, durch Einflussnahme auf Tatgelegenheitsstrukturen das Entdeckungsrisiko für potentielle Täter zu erhöhen und sie dadurch von einer Tatbegehung abzuhalten.
Dies geschieht zumeist durch eine Verbesserung der Übersichtlichkeit, Einsehbarkeit und Überschaubarkeit von Örtlichkeiten. Bei Dunkelheit ist ein ausgewogenes Beleuchtungskonzept von großer Wichtigkeit.
Beispiele:
Vorher: Nachher:Verbesserung der Einsehbarkeit des Hauseingangsbereiches durch Grünrückschnitt!
Vorher: Nachher:
Eine freundliche und helle Gestaltung von Hauseingangsbereichen erhöht die Sicherheit!
Weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Städtebau und Kriminalprävention“, die auf der Internetseite www.polizei-beratung.de unter dem Reiter „Medienangebot“ heruntergeladen werden kann.
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