Vier Personen mit reflektierenden Accessoires.
Sehen und gesehen werden
Der Herbst ist da - und mit ihm die früher einbrechende Dunkelheit. Und morgens, für viele der Weg zur Arbeit oder zur Schule, können z.B. Dämmerung, Nebel oder Regen die schlechten Sichtverhältnisse bei Dunkelheit zusätzlich beeinträchtigen.
Ramona Mede, Dirk Trümper

Trotz eingeschaltetem Licht am Auto und der vorhandenen Straßenbeleuchtung sind dunkel gekleidete Fußgänger für PKW Fahrer im Dunkeln oftmals schwer zu erkennen. Um rechtzeitig wahrgenommen zu werden, sollte sich ein Fußgänger deutlich von seiner Umgebung abheben.

Wir empfehlen: Statten Sie Ihre Bekleidung und mitgeführten Gegenstände, wie Schulranzen, Rücksäcke oder Schirme mit retroreflektierenden und/oder fluoreszierenden Materialien aus. Wenn Scheinwerferlicht auf einen Fußgänger mit retroreflektierender Kleidung oder retroreflektierendem Zubehör trifft, dann strahlt das Material hell zurück. So kann Sie der Autofahrer frühzeitig erkennen. Dies führt zu einer deutlich erhöhten Sichtbarkeit.

Ein Rechenbeispiel für Ihre Sicherheit: Eine dunkel gekleidete Person ist bei schlechten Lichtverhältnissen erst aus etwa 25 Metern Entfernung zu sehen.

Zur Veranschaulichung: der Anhalteweg eines Autos bei 50 km/h beträgt ca. 28 Meter. Das Auto kommt im Ernstfall also nicht rechtzeitig zum Stehen. Hell gekleidet ist eine Person bereits aus etwa 40 Metern zu sehen. Und mit Reflektoren an Bekleidung oder Accessoires sogar ab ca. 140 Metern – der Unterschied kann Leben retten.

Kleiden Sie sich und Ihr Kind insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen

  • Immer hell
  • Mit Reflektoren an Kleidung, Schuhen und Schulranzen
  • Bestenfalls auch mit einer Sicherheitsweste

Auch für Zweiradfahrer gilt: Erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit!

Wer mit dem Fahrrad, pedelec, E-Scooter oder anderen Zweirädern unterwegs ist, muss ebenfalls gut gesehen werden.

Verlassen Sie sich dabei nicht ausschließlich auf Ihr Fahrrad. Rad Fahrende bewegen sich meist auch noch ein Stück zu Fuß, ohne das Rad fortzubewegen. Sowohl Mensch als auch Fahrrad sollten rechtzeitig zu sehen sein.

Gesetzliche Vorgaben am Fahrrad

Damit Sie mit Ihrem Zweirad immer sichtbar bleiben, können Sie etwas tun:

Überprüfen Sie, ob Ihr Rad über die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung verfügt. Hierzu zählen ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht.

Beleuchtungssysteme mit Standlichtfunktion leuchten noch nach, wenn Sie z.B. an einer Ampel anhalten. Ein weißer Reflektor vorn, hinten ein roter Großflächenrückstrahler (~Z) sind ebenso Pflicht wie die gelben Pedalrückstrahler und die seitlichen Speichenreflektoren. Diese können entweder als gelbe Speichenrückstrahler, rückstrahlende Streifen an den Reifen oder als reflektierende Speichenclips (an jeder Speiche) angebracht sein. Blinklichter am Fahrrad selbst sind nicht zulässig.

Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Lichtanlage und schalten Sie das Licht während der Dämmerung und Dunkelheit ein.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110