Wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss Auto fährt, handelt verantwortungslos. Er gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden.
Die Polizei Bielefeld rät: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um, oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit im neuen Jahr keine "Katerstimmung" aufkommt. Setzen Sie sich als Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern ins Auto. Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten.
Alkoholtypische Auswirkungen, wie eine eingeschränkte Wahrnehmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Störung des Gleichgewichtssinns und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination werden am Steuer zur tödlichen Gefahr. Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.
Die Auswirkungen von Drogenkonsum sind nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich. Während des Wirkungszeitraums, der stark variieren kann, besteht Fahruntüchtigkeit.
Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen potenziert. Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden über das Straßenverkehrsrecht, sowie das Strafgesetzbuch geahndet und können Geldbußen, bzw. Geldstrafen, Punkte, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.