Deutschlandfahne
Polizei Bielefeld bittet Fußballfans um Fairplay
Damit die Feierlaune während der Fußball-WM nicht getrübt wird - hier ein paar Hinweise Ihrer Polizei dazu, was erlaubt ist und was nicht.
Sonja Rehmert

Fan-Utensilien stehen bei vielen Fußballfans momentan hoch im Kurs. Dabei ist Fanschmuck am Auto zwar grundsätzlich erlaubt - aber nur, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder gar geschädigt werden.

Großformatige Flaggen an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten, ist zum Beispiel nicht erlaubt. Wer mit kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese sich nicht lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Wegen eingesteckter Fähnchen lassen sich die Seitenfenster übrigens meist nicht mehr vollständig schließen. Straftätern wird dadurch der Zugang zum Auto erleichtert. Daher sollten die angebrachten Fahnen und Fähnchen möglichst beim Verlassen des Fahrzeugs entfernt werden.

Flaggen, Fahnen oder Ähnliches dürfen außerdem nicht die Fahrzeugbeleuchtung abdecken, Wimpel oder Blumengirlanden am Innenspiegel dürfen nicht die Sicht einschränken.

Trotz aller Fußball-Begeisterung und Freude am Feiern: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt, handelt verantwortungslos. Er gefährdet andere und auch sich selbst. Auch bei anderen gefährlichen Situationen, wie zum Beispiel beim Herauslehnen aus fahrenden Autos, beim Sitzen auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben fahrender Autos oder auch beim Zünden von Böllern und Verwenden von Schreckschusspistolen, versteht die Polizei keinen Spaß.

Damit die Feierlaune nicht getrübt wird, bittet die Polizei alle Fußballfans um Fairplay!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110