Polizei Bielefeld beteiligt sich an länderübergreifender Kontrollaktion auf der BAB 2

LKW-Kontrolle
Polizei Bielefeld beteiligt sich an länderübergreifender Kontrollaktion auf der BAB 2
Die Autobahnpolizei des PP Bielefeld führte am Mittwoch, 12.09.2018, im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrollaktion auf der BAB 2 mobile Schwerpunktkontrollen durch.
Sonja Rehmert

Die Verkehrsüberwachung richtete sich an alle Verkehrsteilnehmer unter besonderer Berücksichtigung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs.

Kontrollschwerpunkte waren Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichteinhalten des Sicherheitsabstands, verbotswidrige Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer, unzureichende Ladungssicherung im Güterverkehr und Nichteinhalten der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten.

Überwachung Schwerlastverkehr

Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei des PP Bielefeld sind LKW im Verhältnis zu ihrem Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen auf BAB überproportional an Verkehrsunfällen mit Personenschäden beteiligt. Der Überwachung des Schwerlastverkehrs durch die Autobahnpolizei kommt im Hinblick auf die Einhaltung verkehrs- und fahrpersonalrechtlicher Vorschriften daher besondere Bedeutung zu.

Die Polizei Bielefeld stellte bei der Kontrollaktion 78 Abstandsverstöße fest, die mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet wurden. Darüber hinaus wurden insgesamt 180 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, von denen 88 mit Verwarngeld und 92 mit Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet wurden.

Die Beamten der Autobahnpolizei hielten PKW und LKW an, kontrollierten die Fahrzeuge und überprüften die Insassen. Dabei wurden 12 Verstöße gegen die Gurtpflicht, fünf verbotswidrige Nutzungen von elektronischen Geräten am Steuer, sieben Verstöße gegen Sozialvorschriften und drei Verstöße gegen die Ladungssicherung aufgenommen.

Hierbei wurde auch ein 43-jähriger LKW-Fahrer aufgrund nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen einer Trunkenheitsfahrt vorlag. Der LKW-Fahrer konnte seine Fahrt nach Entrichtung des angeordneten Betrages in Höhe von 615,- Euro fortsetzen. Der Verstoß gegen die Ladungssicherung wurde mit gesonderter Sicherheitsleistung geahndet.

Die Polizei Bielefeld wird weiterhin konsequent einschreiten, damit Verkehrsvorschriften von allen Verkehrsteilnehmern beachtet und die Verkehrsunfallrisiken gesenkt werden.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110