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Opferschutz Kriminalität
Betreuung von Opfern nach Straftaten

Das Kriminalkommissariat 34 der Polizei Bielefeld gibt Personen, die unmittelbar oder mittelbar durch die Folgen einer Straftat oder eines anderen Ereignisses geschädigt wurden, Hilfestellungen, indem sie

• Hilfs- und Unterstützungsnotwendigkeiten feststellt und

• Professionelle Hilfeangebote bedarfsgerecht und problemorientiert vermittelt.

Wir beraten im persönlichen Gespräch direkte Geschädigte, darüber hinaus auch Angehörige oder Zeugen, die durch eine Straftat materiell, psychisch oder physisch geschädigt wurden.

Unter Beratung verstehen wir nicht die therapeutische Hilfe, denn das ist nicht Aufgabe der Polizei. Jedoch können wir Ihnen Institutionen bzw. Hilfeeinrichtungen empfehlen und auch auf Ihren Wunsch den Kontakt herstellen, wo sie therapeutische Hilfen, aber auch materielle Unterstützung erhalten können.

Ferner informieren wir Sie über Ihre Rechte im Rahmen eines Strafverfahrens.

Im Kriminalkommissariat 34 stehen Ihnen für ein Gespräch speziell für den Opferschutz ausgebildete Beamte zur Verfügung.

 

 

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