Nutzung von Kopfhörern durch Rad Fahrende

Kopfhörer im Ohr
Nutzung von Kopfhörern durch Rad Fahrende
Das Tragen eines Kopfhörers mit zu lauter Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtslage

Gemäß Straßenverkehrsordnung ist ein Fahrzeugführer (also auch der Rad Fahrende) dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden (zum Beispiel durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs).

Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad demnach erlaubt - von Bedeutung ist dabei allerdings die Lautstärke der Musik.

In jedem Fall sollte trotz Kopfhörernutzung gewährleistet sein, dass Geräusche im Straßenverkehr, wie z.B. das Klingeln anderer Rad Fahrender, Motorgeräusche heranfahrender Fahrzeuge oder auch das Martinshorn von Polizei- und Rettungsfahrzeugen, wahrgenommen werden können.

Die Verschlechterung oder Minderung des Hörvermögens durch das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad kann schnell zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn der Träger seinen Pflichten - insbesondere der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme - nicht ausreichend nachkommen kann, weil die Musik zu laut eingestellt ist. Wann die Musik zu laut ist, ist nicht näher bestimmt und hängt immer vom Einzelfall ab. Das Tragen des Kopfhörers mit zu lauter Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro nach sich.

Gefahrenpotential

Die hauptsächliche Gefahr beim Tragen von Kopfhörern besteht darin, dass der Verkehrsteilnehmer Geräusche nicht oder nicht sofort wahrnehmen kann. Hieraus ergibt sich zwangsläufig ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Wenn es zum Verkehrsunfall gekommen ist, kann das Tragen von Kopfhörern zum Unfallzeitpunkt gravierende Konsequenzen haben, auch wenn der Rad Fahrende im Rahmen der Unfallaufnahme durch die Polizei nicht als Unfallverursacher eingestuft werden sollte. Hier kann es passieren, dass ein Unfallopfer seinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner verliert, falls durch das Tragen von Kopfhörern ein Mitverschulden an dem Unfall festgestellt wird.

Ihre Polizei rät:

Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und um andere nicht zu gefährden, sollten Sie sich nicht unnötig ablenken lassen. Denn auch schon das Hören von Musik in mäßiger Lautstärke kann die Wahrnehmung von Geräuschen im Straßenverkehr negativ beeinflussen.

Achten Sie darauf, dass Sie Geräusche in Ihrer Umgebung zu jeder Zeit wahrnehmen können und verzichten Sie insbesondere im Stadtverkehr lieber ganz auf die Verwendung von Kopfhörern. 

Zudem besteht die Möglichkeit, nur einen Knopf der Kopfhörer in einem Ohr zu verwenden - auch das erhöht schon die Aufmerksamkeit.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110