Die Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Ein Missbrauch der Notrufnummern 110 und 112 ist jedoch kein Spaß. Wer über Notruf Sachverhalte vortäuscht, die zu Einsätzen von Rettungskräften führen, begeht eine Straftat.
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zudem können die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
Der Missbrauch von Notrufen kann sich unter Umständen negativ auf die Bearbeitung von eingehenden, tatsächlichen Notfällen auswirken. Jemandem, der tatsächlich Hilfe bedarf, können unter Umständen durch einen Missbrauch des Notrufes große Nachteile entstehen, weil Rettungskräfte durch den vorgetäuschten Einsatz gebunden sind.
Aber: Wer sich oder andere in Not sieht, wer die Polizei vor Ort benötigt, wer etwas Verdächtiges beobachtet, einen eigenartigen Anruf bekommen hat oder unsicher ist, weil ein unbekannter Besucher vor der Tür steht, sollte sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen. Hier gilt in jedem Fall: „Lieber einmal zu viel 110 wählen als einmal zu wenig“.