Unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen möchte die Polizei Bielefeld mit verstärkter Präsenz und gezielter Verkehrsüberwachung dafür sorgen, dass Sie sicher an Ihrem Urlaubsziel ankommen.
Zum Start in den Urlaub mit dem Auto rät die Polizei Bielefeld:
- Kontrollieren Sie vor Fahrtantritt Reifendruck, Ölstand und Wasser.
- Starten Sie die Fahrt erholt und gut ausgeruht.
- Sichern Sie Kinder, Haustiere und Gepäck.
- Machen Sie während der Fahrt ausreichend Pause und lassen Sie Kinder und Tiere nicht im Fahrzeug zurück, auch nicht, wenn das Fenster geöffnet ist.
- Die Autobahn ist auch bei Stau kein Ort für Fußgänger. Bewahren Sie Ruhe, bilden Sie eine Rettungsgasse und bleiben Sie im Auto. Schon bei Schritttempo muss auf der Autobahn und mehrspurigen Landstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Finger weg vom Handy oder sonstigen elektronischen Geräten während der Fahrt. Nehmen Sie Rücksicht auf sich und andere!
Damit die Vorfreude nicht schon auf dem Rastplatz endet, lassen Sie Wertsachen nicht im Fahrzeug zurück, sondern führen Sie diese körpernah mit sich. Lassen Sie sich nicht auf so genannte Kofferraumgeschäfte ein, dabei handelt es sich zumeist um falsche Schnäppchen.
Die Polizei Bielefeld wird in der gesamten Sommerferienzeit ein besonderes Augenmerk auf den Urlaubsreiseverkehr richten.
Bei einer gezielten Verkehrsüberwachung und verstärkten Präsenz gab es für die Polizei Bielefeld im Reiseverkehr auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten erfreulich wenig Anlass zur Verfolgung von Verkehrsverstößen. Zum Start in die Sommerferien waren mehr Beamte auf den Autobahnen unterwegs, um den Reiseverkehr zu kontrollieren und Tipps für eine sichere Fahrt in den Urlaub zu geben.
Insgesamt stellte die Polizei sechs Ablenkungsverstöße wegen verbotswidriger Handynutzung während der Fahrt fest. Zudem ahndeten die Beamten fünf Geschwindigkeitsverstöße mit Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie zwei Fehler beim Überholen. In vier Fällen schritten Beamte wegen Überladung von LKW ein.
Auf der BAB 2 an der Rastanlage Lipperland-Süd kontrollierten Polizisten eine Familie mit ihrem PKW aus Gelsenkirchen auf dem Weg in den Urlaub. Der 40-jährige Fahrer konnte sich mit einer ausländischen ID-Card ausweisen, aber keinen Führerschein vorlegen. Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde Strafanzeige gegen ihn und die Halterin des PKW erstattet und die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrt in den Urlaub endete aber nicht auf der Raststätte, ein Mitfahrer mit gültiger Fahrerlaubnis konnte die Fahrt fortsetzen.
Ein 43-jähriger ausländischer Fahrer eines LKW-Gespanns konnte ebenfalls keinen Nachweis einer Fahrerlaubnis erbringen. Die Folge waren eine Strafanzeige, die Untersagung der Weiterfahrt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350,- Euro, die vor Ort beglichen wurde.
Auf der BAB 44 kontrollierte die Polizei an der Rastanlage Biggenkopf-Süd einen 38-jährigen Fahrer aus Halle/Saale mit seinem PKW mit Wohnanhänger. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination betrug 4035 Kilogramm. Für das Führen des Fahrzeugespanns wären die Führerscheinklassen B und E erforderlich gewesen. Der Mann war jedoch lediglich im Besitz der Führerscheinklasse B. Daher durfte auch er nicht weiterfahren und erhielt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen auf der BAB 2 wurde ein PKW mit Anhänger mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit gemessen. Er war mit 113 km/h bei zulässigen 80 km/h unterwegs. Er erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ihn erwarten ein Bußgeld in Höhe von 160,- Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein vierwöchiges Fahrverbot.
Die Polizei Bielefeld war auch zur Ferienmitte mit mehr Beamten auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten unterwegs, um für sicheren Ferienreiseverkehr zu sorgen.
Bei der gezielten Verkehrsüberwachung wurden auch zur Ferienmitte nur wenige Verstöße im Reiseverkehr festgestellt. Lediglich vereinzelt erhoben die Beamten Verwarngelder, zum Beispiel weil kein Spiegelaufsatz bei Wohnwagengespannen vorhanden oder die Ladung in PKW oder Anhängern nicht richtig gesichert war.
Abseits des Reiseverkehrs kontrollierten die Beamten auch LKW mit Auffälligkeiten. Wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften und wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge wurden insgesamt 13 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.
Dabei wurde ein 60-jähriger Fahrer eines Sattelzugs angehalten, der an seiner Sattelzugmaschine einen nicht genehmigten Rammschutz angebracht und erhebliche Verstöße im Bereich der Sozialvorschriften begangen hatte. Nach ersten Auswertungen fuhr er innerhalb der letzten 28 Tage mehrfach ohne gesteckte Fahrerkarte und es konnten ihm Lenkzeiten von bis zu 18 Stunden am Tag nachgewiesen werden. Des Weiteren war seine Berufskraftfahrerqualifikation abgelaufen und das Unternehmen hatte die vorgeschriebenen Downloads des digitalen Kontrollgerätes nicht vorgenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Für die Verstöße muss, nach Einschätzung des Verkehrsdienstes der Polizei Bielefeld, der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 8.000,- Euro und die Spedition mit einem Bußgeld in Höhe von 30.000.- Euro rechnen.
Ein anderer 60-Jähriger wurde mit seinem Autotransporter zunächst wegen eines Ladungssicherungsverstoßes einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden technische Mängel an der Luftfederung/Bremsen, mangelhafte Reifen und Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 2.000,- Euro. Weiterfahren durfte er nicht.
Ebenso erging es einen 41-jährigen Fahrer eines Sattelzuges. Auch bei ihm war die Beladung mangelhaft. An der Sattelzugmaschine war die adblue-Anlage außer Funktion, es lagen Verstöße gegen die Sozialvorschriften vor und der Auflieger hatte zwei defekte Reifen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss im weiteren Verfahren mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 2.000,- Euro rechnen.