​Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ)

Polizeipräsidentin und Pressesprecherin am Tisch
​Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ)
Nachdem das IM NRW am 15.07.2025 veröffentlichte, dass die Polizei NRW neue Waffenverbotszonen einführt​, erläuterte Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer in einem Pressegespräch die Einzelheiten zur Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) in Bielefeld.
Sonja Rehmert

Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer: 

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass erstmals eine Waffen- und Messerverbotszone in der Bielefelder Innenstadt eingerichtet wird.

In der Vergangenheit haben wir zur Eindämmung der Kriminalität im Innenstadtbereich bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt, unter anderem Sonder- und Schwerpunkteinsätze mit verstärktem Wachdienst, Erhöhung der Präsenz der Stadtwache in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und Einbindung der Beamtinnen und Beamten der Einsatzhundertschaft in die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität in Abstimmung mit dem zuständigen Kriminalkommissariat.

Trotz dieser längerfristig wiederkehrend durchgeführten Maßnahmen haben wir eine deutliche Steigerung der Kriminalitätszahlen und einen vermehrten Einsatz von Messern als Tatmittel im Bereich der Bielefelder Innenstadt festgestellt. Deshalb habe ich im Oktober 2024 nicht nur die Sonderkommission Innenstadt mit uniformierten und zivilen Kräften eingerichtet, sondern zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch die Einrichtung einer Waffenverbotszone in der Innenstadt und am Boulevard als Schwerpunkte der Drogen-, Straßen- und Gewaltkriminalität für erforderlich angesehen. Messer gehören nicht auf die Straße!

Den Vorschlag zur Einrichtung einer Waffenverbotszone habe ich am 1​7.10.2024 an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) zur Entscheidung übersandt.
Diese Entscheidung ist nun getroffen. LZPD NRW und IM NRW haben – wie Sie auch der Pressemeldung des IM NRW entnehmen konnten – der Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in Teilen der Innenstadt und des Boulevard zugestimmt.

Ergänzende Ermächtigungsgrundlage

​Durch die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone werden die bisher durchgeführten Maßnahmen um eine weitere Ermächtigung (§ 42c WaffG) erweitert. Diese Ermächtigungsgrundlage ergänzt die bislang rechtlich zulässigen Kontrollmöglichkeiten, sodass sowohl der Soko Innenstadt als auch sonstigen polizeilichen Kräften ein weiteres gefahrenabwehrendes Instrument zur Verfügung steht, durch das mehr gefährliche Gegenstände im öffentlichen Raum sichergestellt/beschlagnahmt und die Gefahr für die Allgemeinheit wirksam verringert werden kann. Die Polizei darf dort Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen und die Person durchsuchen.

Verbote und Ausnahmen​

In dieser Zone ist es über die bestehenden Regelungen des Waffengesetzes hinaus verboten, jede Art von Messer mit sich zu führen. Alle bereits im Waffengesetz unter Führungsverbot bzw. Besitzverbot stehenden Gegenstände (Waffenliste Anlage 2 WaffG) bleiben natürlich verboten.

Ausnahmen von dieser Verordnung ergeben sich für Personen, die ein berechtigtes Interesse (§ 42 Absatz 5 WaffG) nachweisen können oder auch Inhaberinnen und Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen (§ 10 Absatz 4 WaffG).

Hierzu zählt jedoch nicht der Kleine Waffenschein. Somit stellt auch das Führen von Schreckschusswaffen in der WMVZ, trotz Vorliegens einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG (Kleiner Waffenschein), einen Verstoß dar und wird mit Bußgeld geahndet.

Ausnahmen betreffen in Bezug auf das Führen von Messern beispielsweise:

  • Anlieferverkehr,
  • Gewerbetreibende und deren Beschäftige/Beauftragte im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung,
  • Gewerbliche Ausstellung von Messern,
  • Rettungskräfte,
  • Inhaber von gastronomischen Betrieben und deren Beschäftige sowie Kundinnen und Kunden.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. 

Generell sind natürlich ebenso die Polizeien, die Zollverwaltung und die Bundeswehr nicht Adressaten der WMVZ, da diese im Rahmen der Ausübung ihres Dienstes, unter Berücksichtigung der geltenden Dienstvorschriften, nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen. Gleiches gilt für deren Bedienstete soweit diese dienstlich tätig werden.

Möglichkeiten für die Polizei​

Für die Polizei ist es mit einer WMVZ um ein Vielfaches einfacher, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. 
Es ist kein Allheilmittel, aber eine Möglichkeit, um Gefahren zu verringern. Unser Ziel ist es, unter Nutzung aller aktuell bestehenden rechtlichen Möglichkeiten die Anzahl der im öffentlichen Raum getragenen Waffen und gefährlichen Gegenstände deutlich zu reduzieren.
Wir rechnen damit, dass sich aufgrund der neuen Ermächtigungsgrundlage die Quantität der Kontrollen, insbesondere durch die Soko Innenstadt, signifikant erhöhen wird.
Jede sichergestellte Waffe, die die Polizei aus dem Verkehr zieht, ist eine Gefahr weniger. Damit wird die Waffen- und Messerverbotszone neben vielen anderen Maßnahmen, die wir ergreifen, dazu beitragen, die Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen.

​Geltungsbereiche

Die WMVZ liegt innerhalb der Innenstadtzone und ist in zwei räumliche und zeitliche Geltungsbereiche unterteilt, die baulich durch den Hauptbahnhof Bielefeld getrennt sind.

Einen Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW tritt die WMVZ – unabhängig von einer Beschilderung – in Kraft, d.h. jede und jeder muss damit rechnen, dort im Hinblick auf das Führungsverbot von Waffen und Messern von der Polizei kontrolliert zu werden.

​Zusätzlich werden in absehbarer Zeit Schilder den örtlichen Geltungsbereich und den Verbotszeitraum der WMVZ für die Öffentlichkeit kenntlich machen. Die Beschilderung wird von der Stadt Bielefeld vorgenommen.

Vorbehaltlich der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt sind die örtlichen und zeitlichen Geltungsbereiche wie folgt geplant:

Ein Geltungsbereich befindet sich am Boulevard und ist folgendermaßen begrenzt:

Zeitliche Begrenzung: freitags ab 20:00 Uhr bis samstags 06:00 Uhr, samstags ab 20:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr sowie entsprechend vor/an Wochenfeiertagen

  • ​Nördliche Begrenzung: Boulevard 1-11
  • Westliche Begrenzung: Ostwestfalen-Platz 1-3
  • Östliche Begrenzung: Europa Platz 1-2
  • Südliche Begrenzung: Joseph-Massolle-Straße 1 

Der andere Geltungsbereich befindet sich in der Innenstadt und ist dergestalt begrenzt: 

Zeitliche Begrenzung: montags ab 13:00 Uhr bis dienstags 01:00 Uhr, dienstags ab 13:00 Uhr bis mittwochs 01:00 Uhr, mittwochs ab 13:00 Uhr bis donnerstags 01:00 Uhr, donnerstags ab 13:00 Uhr bis freitags 01:00 Uhr, freitags ab 13:00 Uhr bis samstags 06:00 Uhr, samstags ab 13:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr sowie entsprechend vor/an Wochenfeiertagen

  • ​Nördliche Begrenzung: Bahnhofstraße 40-48, Am Bahnhof 1-6, Bahnhofsplatz 1-1d, Nahariyastraße 1-3
  • Westliche Begrenzung: Jöllenbecker Straße 1-5, Bahnhofstraße 1-45
  • Östliche Begrenzung: August-Bebel-Straße 91-93, Friedrich-Ebert-Straße 1-17, Herforder Straße 14-60
  • Südliche Begrenzung: Oberntorwall 23c-25, Jahnplatz 1-12, Niederwall 1-3, Friedrich-Verleger-Straße 1-30

Verstöße

Ein Verstoß gegen das Führungsverbot von Waffen und Messern innerhalb der WMVZ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn es sich um Waffen handelt, welche nicht bereits strafrechtlich verboten sind.

Wer ordnungswidrig handelt, kann bei Fahrlässigkeit mit der Einleitung eines Bußgeldverfahren in Höhe von 500,- Euro und bei Vorsatz mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens in Höhe von 1.000,- Euro rechnen. Abweichend kann im Einzelfall auch ein höheres Bußgeld erhoben werden. Grundsätzlich eröffnet das Waffengesetz eine Bußgeldhöhe von bis zu 10.000,- Euro.
​Die Polizei kann Waffen im Sinne des Waffengesetzes und Messer mit dem Ziel der Einziehung beschlagnahmen.

Statistik​

Im Jahr 2024 wurden 180 (117) Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Zusammenhang mit einem Messer begangen. Dabei sind die Fallzahlen zum Vorjahr im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden signifikant gestiegen.
Unter den Tatverdächtigen waren 4 (3) Kinder, 49 (20) Jugendliche und 25 (12) Heranwachsende.

Messer gehören nicht auf die Straße!

Ich möchte daher noch einmal verdeutlichen: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen, Messer lösen keine Konflikte, Messer sind kein Statussymbol!

Das Mitführen von Messern ist nicht normal und nicht erwünscht. Eine Stichwaffe ist kein Handy und keine Geldbörse und darf deshalb niemals zu den gewöhnlichen persönlichen Gegenständen gehören, die man in der Hosentasche mitführt.

Wir verfolgen strafrechtlich relevante und ordnungsrechtliche Verstöße gegen das Waffengesetz sowohl innerhalb als auch außerhalb der Waffen- und Messerverbotszonen konsequent.

Unser Ziel ist es, der jüngeren Entwicklung der Fallzahlen der Straßen- und Gewaltkriminalität in Bielefeld entgegenzuwirken, diese langfristig zu senken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in der Innenstadt zu stärken.

​Vielen Dank."

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110