Unter dem Motto "Freiheit für Ursula Haverbeck!" führt die Partei "Die Rechte" am Donnerstag, 10.05.2018, in der Zeit von 14 Uhr bis 20 Uhr eine Versammlung mit Aufzug durch. Der Anmelder rechnet mit 100 bis 150 Teilnehmern. Die Versammlung beginnt mit einer Auftaktkundgebung am Bahnhof Bielefeld-Quelle. Der Aufzug führt anschließend über die Carl-Severing-Straße/ Queller Straße in die Hermelinstraße. Im Bereich Hermelinstraße/ Umlostraße findet die Abschlusskundgebung statt.
Etwa zeitgleich, ab 13 Uhr, findet in diesem Bereich eine Versammlung mit Aufzug des "Bielefelder Bündnis gegen Rechts" statt. Der Anmelder erwartet circa 300 Teilnehmer. Die Versammlung steht unter dem Motto "Gegen Antisemitismus und Holocaustleugnung". Das "Bielefelder Bündnis gegen Rechts" führt auf der Paul-Schwarze-Straße eine Auftaktkundgebung durch. Der Aufzugsweg verläuft über die Kupferstraße, Silberstraße, den Messingweg und die Zinnstraße und schließt mit einer Abschlusskundgebung auf der Straße Wolfspfad ab.
Die Polizei Bielefeld als Versammlungsbehörde hat die angemeldeten demonstrativen Aktionen geprüft und festgestellt, dass keine Verbotsgründe vorliegen. Für die Polizei besteht somit die Pflicht, diese Versammlungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu schützen.
Die Polizei wird alles tun, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist es, dass die angemeldeten Versammlungen störungsfrei durchgeführt werden können. Hierzu zählt insbesondere, dass ein Aufeinandertreffen gegnerischer Gruppen verhindert wird.
Es wird von einem friedlichen Verlauf der Versammlungen ausgegangen. Gegen gewaltbereite und gewalttätige Teilnehmer wird die Polizei vorgehen und Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen. Die Polizei ist unter anderem mit Einsatzhundertschaften, Reiterstaffel, Verkehrsdienst und Ermittlern der Kriminalpolizei im Einsatz.
Beeinträchtigungen durch die angemeldeten Versammlungen sind für Anwohner, Anliegerverkehr und Gewerbetreibende in der Zeit zwischen 13 Uhr und 20 Uhr durch erforderliche Sperr- und Kontrollstellen der Polizei, wie auch zeitlich begrenzte verkehrsregelnde Maßnahmen leider nicht zu vermeiden. Die Polizei wird alles tun, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
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