Polizeiarbeit ist zum größten Teil Ermittlungsarbeit. Das bedeutet, nach Personen zu suchen, sie zu befragen, zu vernehmen und zu erfassen und Ermittlungsergebnisse an Verfolgungs- und Ahndungsbehörden weiterzuleiten.
Für die meisten Bürger ist der Kontakt mit der Polizei eher eine Ausnahme. Hauptsächlich gibt es folgende Möglichkeiten, mit uns in Berührung zu kommen:
- Sie haben bei der Polizei eine Anzeige erstattet, sind als Zeuge vernommen oder sind nach Bestimmungen des PolG NW befragt worden, haben einen Fund oder ein Ereignis gemeldet?
- Gegen Sie wurde eine Anzeige erstattet, bzw. es wird straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich gegen Sie ermittelt oder Sie sind nach den Bestimmungen der StPO als Beschuldigter oder des PolG NW als Verhaltens- oder Zustandsstörer befragt worden?
- Sie haben bei der Polizei eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt?
- Sie haben bei der Polizei eine Veranstaltung angemeldet?
Im Rahmen dieser polizeilichen Tätigkeiten wurden persönliche Daten erhoben und gespeichert.
Es handelt sich - abhängig vom Sachverhalt - in der Regel um:
Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, ggf. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Telefonnummer und ggf. weitere Anschriften möglicher Tat-/ Ereignisorte, Kfz-Daten, persönliche Güter mit Individualdaten und Ihre Schilderungen zum Sachverhalt.
Diese Angaben werden zum Zweck der Sachbearbeitung elektronisch gespeichert. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU DSGVO, des Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung bzw. des Datenschutzgesetzes NRW und nur im Rahmen der Erfordernisse zur polizeilichen Aufgabenerfüllung (Gefahrenabwehr/ Strafverfolgung).
Für diese Daten gelten die gesetzlichen Speicherungsregelungen aus dem Polizeigesetz NRW, der Strafprozessordnung und dem Datenschutzgesetz NRW.
Eine Übermittlung an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erforderlich ist - so zum Beispiel eine Übermittlung an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft/ zuständige andere Behörde (bspw. Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt).
Über die zu Ihrer Person durch die Polizei gespeicherten Daten können Sie jederzeit gemäß § 49 DSG NRW beim Datenschutzbeauftragten des PP Bielefeld Auskunft verlangen.
Sie können schriftlich und unter Beifügung einer Kopie eines amtlichen Ausweises verlangen, folgende Informationen mitgeteilt zu bekommen und ggf. deren sofortige Löschung beantragen:
- die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person durch den Verantwortlichen,
- Mitteilung zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
Weiterhin haben Sie das Recht, sich ggf. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW als Aufsichtsstelle zu wenden.