Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Anzeigenbearbeitung
Anzeigenaufnahme und Notruf in Zeiten von Corona
Hinweise zur Erreichbarkeit Ihrer Polizei Bielefeld in der Coronakrise.
Sonja Rehmert

Die Polizei Bielefeld weist eindringlich darauf hin, dass der Notruf 110 keine Beratungs- oder Auskunftshotline ist. Bitte blockieren Sie den Notruf auch in dieser Zeit nicht mit Fragen zur persönlichen Alltagsbewältigung.
Hinweise zu Verstößen gegen die CoronaSchVO werden von der Polizei ernst genommen und in Abstimmung mit der Stadt überprüft. Allerdings sollte der Notruf 110 nicht durch diese Hinweise blockiert werden. Jemandem, der wirklich Hilfe braucht, könnten dadurch unter Umständen große Nachteile entstehen!

Zum Schutz der Beschäftigten bestehen für alle Dienstgebäude der Polizei Bielefeld derzeit besondere Zugangsregelungen.
Persönliche Anzeigenerstattungen sind derzeit nur noch im Dienstgebäude an der Kurt-Schumacher-Straße möglich.
Die Polizei Bielefeld hat eine zentrale Rufnummer zur Anzeigenaufnahme geschaltet: Tel. 0521/ 545-1155.
Über diese Rufnummer, die nicht als Beratungshotline dient, kann zunächst abgeklärt werden, ob ein persönlicher Kontakt zur Polizei zwingend erforderlich ist oder Anzeigen auch telefonisch oder auf einem anderen, nicht-persönlichen Weg erstattet werden können.
Die Rufnummer zur Anzeigenerstattung ist ab Montag, 23.03.2020, von montags bis freitags, in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr, besetzt.

Es gelten weiterhin die Erreichbarkeiten der Polizei Bielefeld über den Postweg an Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 46, 33615 Bielefeld, per E-Mail an poststelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de sowie per Telefax über 0521/545-3377. Außerdem kann rund um die Uhr über die Internetwache der Polizei NRW (https://polizei.nrw/internetwache) Strafanzeige erstattet werden. Geplante Vernehmungen finden bei der Polizei Bielefeld wie terminiert statt, Vorladungen sind Folge zu leisten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110