Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Notruf der Polizei missbräuchlich benutzt
Ein junger Bielefelder rief am Donnerstag, 10.01.2019, die Polizei zu einem Raubüberfall in Nähe des Meierteichs. Seine Beschreibung des mutmaßlichen Täters traf allerdings genau auf ihn zu. Ein Missbrauch der Notrufnummern 110 und 112 ist kein Spaß. Wer über Notruf Sachverhalte vortäuscht, die zu Einsätzen von Rettungskräften führen, begeht eine Straftat.
Michael Kötter, Sonja Rehmert

Gegen kurz vor 18:00 Uhr ging als Notruf die Meldung über ein Raubdelikt an der Jöllenbecker Straße bei der Polizei ein. Neben der Schilderung zu einem Opfer, das auf der Straße liegen würde, gab der Anrufer umfangreiche Details, bis hin zu kleinsten Emblemen auf der Bekleidung des Täters, an. Der Täter wäre Richtung Meierteich geflüchtet.

Nach einer Einsatzfahrt mit Blaulicht trafen Polizisten auf der Jöllenbecker Straße nicht auf ein mögliches Opfer eines Überfalls. Dafür hielten sich in der Nähe der Einmündung Hügelstraße zwei junge Bielefelder auf. Überraschenderweise passte die Täterbeschreibung des Anrufers auf einen 18-Jährigen.

Wer den Notruf nur zum Spaß wählt, begeht eine Straftat

Die Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Ein Missbrauch der Notrufnummern 110 und 112 ist jedoch kein Spaß. Wer über Notruf Sachverhalte vortäuscht, die zu Einsätzen von Rettungskräften führen, begeht eine Straftat.

Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zudem können die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Der Missbrauch von Notrufen kann sich unter Umständen negativ auf die Bearbeitung von eingehenden, tatsächlichen Notfällen auswirken. Jemandem, der tatsächlich Hilfe bedarf, können unter Umständen durch einen Missbrauch des Notrufes große Nachteile entstehen, weil Rettungskräfte durch den vorgetäuschten Einsatz gebunden sind.

Aber: Wer sich oder andere in Not sieht, wer die Polizei vor Ort benötigt, wer etwas Verdächtiges beobachtet, einen eigenartigen Anruf bekommen hat oder unsicher ist, weil ein unbekannter Besucher vor der Tür steht, sollte sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen. Hier gilt in jedem Fall: „Lieber einmal zu viel 110 wählen als einmal zu wenig“.

Nach einigem Zögern gestand der 18-Jährige, den Notruf von seinem Handy gewählt zu haben. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Vortäuschens einer Straftat und des Notrufmissbrauchs.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110