Neben der Kriminalprävention und dem Opferschutz ist die Kriminalitätsbekämpfung zentrale Aufgabe der Direktion K (Kriminalität).
In 16 Kriminalkommissariaten, die nach aufgabenorientierten Kriterien auf vier Kriminalinspektionen aufgeteilt sind, leisten die Beamtinnen und Beamten zum Teil hochspezialisierte Ermittlungsarbeit zur Verfolgung von Straftaten. Mit Ausnahme der Verkehrsdelikte, die in der Direktion Verkehr bearbeitet werden, gilt das für alle Straftaten von der geringfügigen Sachbeschädigung bis zur Schwerstkriminalität.
Kriminalinspektion 1 (Kriminalkommissariate 11 bis 15)
mit den Bereichen Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Erpressung, Raubdelikte, Einbruch, Kfz-Delikte, Betrugs- und Fälschungsdelikte, Jugendkriminalität
Kriminalinspektion 2 (Kriminalkommissariate 21 bis 25)
mit den Deliktsbereichen Organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität, Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Finanzermittlungen, Computerkriminalität
Kriminalinspektion 3 (Kriminalkommissariate 31 bis 34)
mit den Bereichen Kriminalwache, Kriminaltechnik, Erkennungsdienst, Straßenkriminalität, Kriminalprävention, Opfer- und Jugendschutz
Kriminalinspektion ST (Kriminalkommissariate ST 1 und 2)
Polizeilicher Staatsschutz, politisch motivierte Kriminalität